Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma
FELGENBROS // Erkan Altiok
FelgenBros Paul-Ehrlich-Straße 6A 63128 Dietzenbach
1. Allgemeines
1.1 Die Firma Felgenbros verkauft und liefert ausschließlich nur zu nachstehenden Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Erklärungen sowie Zusagen sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche mit unseren Kunden abgeschlossenen Verträge, unabhängig davon, ob diese Unternehmer oder Verbraucher sind.
1.3 Im kaufmännischen Verkehr gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
2. Angebote und Bestellungen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch die schriftliche Bestätigung oder durch vorbehaltlose Auslieferung verbindlich.
2.2 Die in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial enthaltenen Beschreibungen, Diagramme und Illustrationen usw. sollen nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Waren vermitteln. Sie stellen keine Garantiezusage oder Zusicherung dar und werden nicht Vertragsbestandteil.
2.3 Geringfügige Abweichungen von den Produktangaben des Käufers gelten als genehmigt, sofern sie für ihn zumutbar sind.
2.4 Bestellungen des Käufers gelten erst nach Postzustellung, E-mail oder Übermittlung per Fax an uns für verbindlich. Die Annahme von telefonischen abgegebenen Bestellungen kann durch Zusendung der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder durch die Auslieferung der Ware erklärt werden. Werden Felgen oder Zubehörteile jeglicher Art falsch oder nicht verwendungsfähig auf Grund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben des Bestellers geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadensersatzansprüche jeglicher Art werden insoweit ausgeschlossen.
3. Lieferung und Transport
3.1 Felgenbros behält sich technische Änderungen sowie Preisänderungen vor. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der Ware ist - für Felgenbros ist die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmers ausreichend. Beschädigte Ware darf der Käufer dem Transportunternehmen erst abnehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstandenen Schaden selbst zu tragen. Beim Transport beschädigte Ware ist keinesfalls an Felgenbros zurückzusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen.
3.2 Felgenbros behält sich eine Teillieferung vor. Eine Haftung für die Ermittlung des billigsten Versandes wird nicht übernommen.
3.3 Sollten bestellte Waren nicht abgenommen werden, berechnen wir 20% des Brutto - Warenwertes als Aufwandsentschädigung zzgl. angefallenen Fracht -und Verpackungskosten.
3.4 Wenn nicht anders vereinbart, wird die Ware nach Zahlungseingang auf unserem Geschäftskonto geliefert.
3.5 Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er Felgenbros schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Ansprüche auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
3.6 Händler haben die gelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Sie haben erkennbare oder versteckte Mängel spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Entdeckung des Mangels schriftlich geltend zu machen
4. Gewährleistung
4.1 Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gem. § 312 d in Verbindung mit § 355 BGB von 4 Wochen mit folgenden Ausnahmen
Gem. § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei a) Felgen auf Sonderanfertigung;b) Felgen die fahrzeugspezifisch gebohrt bzw. abgedreht wurden; c) Felgen, auf denen bereits Reifen montiert;
d) Felgen, die an Fahrzeugen montiert waren;e) Kompletträder, die auf Fahrzeugen montiert waren
zu 4.1 Wenn Sie Waren zurückliefern die nicht dem ursprünglichen Zustand entsprechen (schon montiert waren oder beschädigt/zerkratzt sind) behalten wir uns den Abzug einer Wertminderung vor oder senden die Ware unfrei zurück.
4.2 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung. Nach dem Fehlschlagen der 2. Nachbesserung oder der 2. Nachlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen (Minderung). Hierzu muss die Ware von Felgenbros frei zur Verfügung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Generell ausgeschlossen sind alle Folgeschäden oder Schäden durch nicht sachgemäße bzw. fachgerechte und angemessene Behandlung, Montage, Verwendung oder Inbetriebnahme der von uns gelieferten Felgen. Ferner behalten wir uns die Anrechnung einer Gebühr für die Nutzungsdauer vor
4.3 Gewährleistungsansprüche auf unsere Handelswaren verjähren nach 2 Jahren ab Übergabe.
4.4 Gewährleistungsansprüche können nicht anerkannt werden, wenn die Felgen nach Verlassen unseres Betriebes von Dritten repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet oder verändert wurden oder sonstige allgemein bekannte Regeln und unsere Pflegehinweise nicht beachtet wurden. Verchromte Oberflächen sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgenommen.
5. Sorgfaltspflicht
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an seinem Fahrzeug, wenn es an dem öffentlichen Verkehr teilnimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen in seine KFZ Papiere (Fahrzeugbrief und Schein) eintragen zu lassen. Der Käufer muss das Fahrzeug bei Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorführen. Die Verantwortung für die TÜV- Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren, Teile liegt beim Käufer. Firma Felgenbros übernimmt in einem Schadensfall bei fehlender Eintragung keine Haftung.
6. Warenrückgabe
Warenrücksendungen, zu welchem Zweck auch immer, sind nur nach Absprache möglich, der Ware sind alle erforderlichen Begleitpapiere beizufügen. Bei Rücklieferungen ohne Absprache oder Begleitpapiere werden wir eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro berechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum Von Felgenbros. Der Käufer darf jedoch ungeachtet der Eigentumsvorbehalte die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern, aber ohne Zustimmung der Felgenbros einem Dritten weder verpfänden noch zu Sicherung übereignen. Wird die Ware vor Bezahlung weiterverkauft, so ist der dafür erzielte Erlös ohne weiteres an die Fa. Felgenbros abzutreten. Der Erlös ist gesondert für Felgenbros aufzubewahren bzw. lediglich zur Abdeckung deren Forderung zu verwenden.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Die Preise schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahmen nicht ein. Diese sind vom Käufer zu tragen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden
8.2 Der Versand erfolgt gegen Vorkasse oder Barzahlung bei Übergabe, soweit nicht anders vereinbart. Felgenbros liefert stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Dies gilt insbesondere für Aufträge und Bestellungen über längere Zeiträume, auch wenn der ursprünglichen Bestellung oder Auftragsbestätigung ein anderer Preis zugrunde war. Alle genannten Preise in Euro.
8.3 Unsere Rechnungen sind - auch bei Teillieferungen - in Höhe der erbrachten Leistung sofort ohne jeglichen Abzug fällig.
8.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben hiervon unberührt.
8.5 Von uns nicht ausdrücklich anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
8.6 Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge, Kontenabstimmungen u.a. müssen schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Wochen nach Zugang des betreffenden Schriftstücks geltend gemacht werden. Ausreichend ist die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, gilt die Abrechnung als genehmigt. Stellt sich nachträglich eine offensichtliche Unrichtigkeit heraus, insbesondere bei Rechenfehlern, können sowohl der Kunde als auch wir die Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Vorschriften verlangen.
9. Gerichtsstand
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, sind hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Parteien entspricht.